Sicherheit – ein Torleben lang

Wir übernehmen die jährliche Wartung durch Sachkundige gemäß Herstellervorschrift, um Gewährleistungsansprüche sicherzustellen:
Die jährliche Prüfung von Garagentoren durch Sachkundige nach Unfallverhütungsvorschrift Uvv ist in der DIN 13241 T1 geregelt.
Hierfür ist der Betreiber, also Sie, verantwortlich.

Kraftbetätigte Tore müssen bei Inbetriebnahme und nach den vom Hersteller in der Wartungsanleitung vorgegebenen Intervallen und ggf. aufgrund nationaler Sonderregelungen (z. B. BGR 232 „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“) von entsprechend qualifizierten Monteuren (Personen mit geeigneter Ausbildung, qualifiziert durch Wissen und praktische Erfahrung) bzw. Sachkundigen geprüft bzw. gewartet werden.
 

TORE-Produktnorm DIN EN 13241-1

  • Konformitätserklärung nach DIN EN 13241-1
  • Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung
  • Führung eines Prüfbuchs
  • Übergabeschein (mit Unterschrift des Kunden)


 

Torcenter Bergisches Land, Lindlar  Sattlerweg 4  Tel. 02266 4403434  info@torcenter-bergischesland.de